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Beratung zu allen Bereichen der erfolgreichen Tätigkeit als Unternehmen oder als Unternehmer in Russland.
Unter anderem in folgenden Fragen: - Gesellschaften darunter
- Gründung - Registrierung - Auflösung - Umwandlung - Verkauf oder Belastung der Gesellschaften oder der Gesellschaftsanteile - Geschäfte mit Grund und Boden (juristischer Aspekt)
- Konkurs und Zwangsversteigerung
- Pipelinerecht
- Umweltschutz und Verwaltung (wirtschaftlicher u. juristischer Aspekte)
GmbH-Recht Am 1. Juli 2009 trat das Föderale Gesetz Nr. 312-FZ "Über Änderungen des Ersten Teils des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation und anderer Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation" in Kraft. Mit diesem Gesetz ist das russische GmbH-Recht grundlegender Reformen unterzogen worden. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: - das Mindeststammkapital beträgt seit 01.07.2009 10 Tausend RUR; - die Satzung der Gesellschaft ist das einzige Gründungsdokument; der Gesellschaftsvertrag einer schon bestehenden GmbH wird jedoch nicht aufgehoben, sondern muss an die Anforderungen des neuen Gesetzes angepasst werden; - für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, welche vor ihrer Registrierung entstanden sind, haften die Gründer gesamtschuldnerisch; - durch die Satzung der Gesellschaft kann der freie Austritt der Gesellschafter eingeschränkt werden; - der Austritt aller Gesellschafter ist nicht erlaubt; - das Vorkaufsrecht ist neu geregelt worden; WIE - das Verfahren der Veräußerung von GmbH- Anteilen ist neu geregelt worden. WIE Die Gründungdokumente der bereits bestehenden GmbH müssten bis zum 1. Januar 2010 an das neue Gesetz angepasst werden. Die Strafen für die Nichterfüllung dieser Verpflichtung reichen bis zur Zwangsliquidation der Gesellschaft.
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