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ЯiR hilft juristischen- und Privatpersonen, sich zu Führung der Vorgerichtsverhandlungen bzw. des Gerichtsprozesses auf dem Gebiet der Russischen Föderation vorzubereiten. Die Kooperationspartner vor Ort (siehe → "Netzwerk") führen Ihre Sache im Gericht so, dass es für Sie nicht nötig ist, in das Land zu reisen. Das sind z.B.:
Verjährung der Delikte Die Verjährungsfrist ist unterschiedlich und bezieht sich auf das Rechtsverhältnis, woraus die Forderung entstanden ist. Allgemeine Verjährungsfrist beträgt in Russland 3 Jahre. Die Fristen für Erhebung einer Klage auf Schadenersatz unterscheiden sich nach der Art des entstandenen Schadens. Ferner ist der materielle oder immaterielle Charakter der zugefügten Schaden von Bedeutung. Im Fall der Schaden, die durch den unerlaubten Handlungen der Amtspersonen entstanden sind, beträgt die Verjährungsfrist wieder 3 Jahre (Art. 1069 od. Art. 1070 i.V.m. Art.16 rus. ZGB). Die Verjährung erstreckt sich nicht auf die Ansprüche, die aus dem Schutz der persönlichen Nichtvermögensrechte wie z.B. diesen wegen Verletzung der Würde, der Ehre, des geschäftlichen Rufes, der Privatsphäre usw. (Ausnahme - Verletzung des Lebens oder der Gesundheit, Art.208 Abs.3 rus. ZGB) entstanden sind. |
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