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    Immobilienrecht

    ЯiR hilft Ihnen unter anderem bei folgenden Fragen:

    • Erwerb und Veräußerung von Immobilien
    • Eintragung ins staatliche Bodenkataster
    • Eintragung ins staatliche Immobilienregister
    • Miete, Pacht
    • Hypothek
    • Steuer    

    Russisches Grundbuch

    Alle Rechte an unbeweglichem Vermögen (Eigentumsrechte und andere dingliche Rechte an Immobilien, Beschränkungen dieser Rechte, ihr Entstehen, Übergang und Erlöschen) müssen im „Einheitlichen Register für unbewegliches Vermögen und mit ihm verbundener Rechtsgeschäfte“ (vgl. annähernd mit dem dt. Grundbuch) registriert werden. Dieses Register ist staatlich. 
    Das Register führt der Föderaler Dienst der staatlichen Registrierung, des Katasters und Kartographie, welcher dem Ministerium der wirtschaftlichen Entwicklung) untergeordnet ist. 
    Rechtsgrundlage: Verordnung der Regierung der RF vom 01.06.2009 Nr. 457 „Über den
    Föderalen Dienst der staatlichen Registrierung, des Katasters und Kartographie“
    Das Register ist öffentlich zugänglich (Publizitätsprinzip), besitzt jedoch keinen öffentlichen Glauben. Jedermann kann einen Auszug aus dem einheitlichen staatlichen Register des unbeweglichen Vermögens bei der Justizverwaltung, die das Register führt, anfordern. Das Registrierungsorgan ist verpflichtet, innerhalb von fünf Tagen dem Antragsteller den gewünschten Auszug in schriftlicher Form zu erteilen. Wenn der Antrag abgelehnt wird, ist eine Begründung zu erteilen. Gegen die Ablehnung steht der Rechtsweg offen. Der Auszug aus dem Register enthält eine Beschreibung der Immobilie sowie die registrierten Rechte einschließlich Begrenzungen und Belastungen. Die Auskunft ist entgeltlich. Die Registrierungsorgane sind z.Z. noch schlecht sowohl miteinander als auch mit anderen Behörden vernetzt, deswegen ist es schwierig, Informationen über unbewegliches Vermögen in anderen Städten oder bei anderen Behörden zu erhalten. Mithilfe verschiedener staatlichen Entwicklungs- und Förderungsprogrammen soll zum Jahr 2011 das gesamtrussische elektronische Informationssystem geschaffen werden. 
    Als Nachweis des Bestehens des Eigentumsrechts dient die Urkunde über die staatliche Registrierung, die auf Antrag des Rechtsinhabers durch die Registrierungsbehörde ausgestellt wird (ein anderes Dokument als der oben genannte Registerauszug). Die Form der Bescheinigung des Eigentums ist in allen Regionen Russlands einheitlich. 

    Buchtipp: Kuzmishin, Sevillano, Sultanova, Länderbeitrag: "Immobilienrecht in Russland", im "Immobilienrecht in Europa", Sammelband, Frank/Wachter (Hrsg.), Müller Verlag, 2004.

    Kontakt

    Tel.: +49 (0)40 386 86 56 0

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